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Elternvertreter*innen

Die Eltern wählen zu Beginn jedes Kindergartenjahres zwei Elternvertreter*innen. Diese Eltern vertreten einerseits die Interessen der Eltern gegenüber den Erzieher*innen, andererseits vermitteln sie den Eltern die Interessen der Erzieher*innen und bilden ebenso die Verbindung zu Leitung und Träger.